Allgemeines zu Ausrüstung und Fahrzeugen

Die Feuerwehren halten je nach Gefährdungspotential in ihrem Zuständigkeitsbereich diverse Fahrzeuge und Sonder- / Gerätschaften für jegliche Hilfeleistung vor. Dabei verfügt jedoch nicht jede Feuerwehr über alle größeren Lösch- und Rettungsgeräte, wie z.B. Drehleitern, Tanklöschfahrzeuge, Rettungsscheren usw.

Die Grundlage hierfür ist im Bayerischen Feuerwehrgesetz geregelt:

Artikel 1:

Aufgaben der Gemeinden

(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Die Feuerwehren sind mit ihrer Standard- und Sonderausrüstung im Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstelle erfasst und so ist es dem Disponenten möglich, je nach Schadensereignis, die örtliche Feuerwehr und bei Bedarf auch umliegende Feuerwehren zu alarmieren, welche über das entsprechende benötigte Gerät / Fahrzeug für den akuten Einsatzfall verfügen. Somit werden bei vielen Einsätzen zum Beispiel unsere Kameraden*innen aus Hohenberg mitalarmiert. Diese interkommunale Zusammenarbeit, welche übrigens bestens funktioniert, ist wichtig, um schnellstmögliche Hilfe gewährleisten zu können.

Pflege und Wartung

Das Fahrzeuge, Geräte und die persönliche Schutzausrüstung immer einsatzbereit sind, gehört zu den Aufgaben der Gerätewarte. Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Geräten, Reparaturen und wiederkehrenden Prüfintervallen, sind in diesem Fachbereich mehrere Kollegen tätig. Selbstredend werden sie natürlich von ihren Kammeraden*innen tatkräftig unterstützt.

Kraftfahrzeuge werden regelmäßig zum TÜV oder Sicherheitsüberprüfung vorgefahren. Motorbetriebene Aggregate und sonstige Einsatzgeräte müssen regelmäßig überprüft werden. Ebenso werden nach jedem Einsatz Ausrüstung und Tankfüllungen ergänzt. In der Fahrzeughalle sind die Fahrzeuge an elektrische und pneumatische Ladeeinrichtungen angeschlossen, damit batteriebetriebene Geräte und die Drucklunftbehälter immer geladen sind.

Atemschutzgeräte

Atemschutzgeräte sind die Lebensversicherung der Träger bei der Brandbekämpfung. Sie bedürfen deshalb einer besonderen Überwachung und Prüfung ihrer Funktionalität. Daher ist ein besonders ausgebildeter Fachmann für diesen Arbeitsbereich und die Füllung der Pressluftflaschen verantworltich.

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Notruf 112

Termine

  • 02.04.2024
    19:00, GH Schirnding
    FFS - Übungs- / Ausbildungsabend
  • 02.04.2024 - 20.04.2024
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  • 05.04.2024
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    FFS - Kameradschaftsabend
  • 06.04.2024
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    FFS - Kinderfeuerwehr
  • 16.04.2024
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    FFS - Übungs- / Ausbildungsabend
  • 30.04.2024
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  • 01.05.2024
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    FFS - Maifest
  • 02.05.2024
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  • 03.05.2024
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    FFS - Kameradschaftsabend
  • 04.05.2024
    15:00 UHR BIS 17:00 UHR, GH Schirnding
    FFS - Kinderfeuerwehr