Nutzfeuer anmelden - Was ist zu tun? Sicherheitstipps

Das Abbrennen von Reisigfeuern sowie die alljährlichen Fest- und Johannifeuer oder Lagerfeuer sind Land auf Land ab eine selbstverständliche Sache sowie Bestandteil unserer hiesigen ländlichen Kultur und Brauchtumspflege in den Gemeinden. Eine Anmeldung solcher Feuer bei den Behörden ist jedoch unverzichtbar!

Diese Informationen sollen Ihnen dabei helfen.


Der richtige Weg der Anmeldung läuft zunächst zu den büroüblichen Zeiten immer über die örtlich zuständige Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese verständigt dann die Integrierte Leitstelle (ILS) über das vom Bürger gemeldete Nutzfeuer.

Wichtig:
Zeigen sie Ihr Nutzfeuer daher grundsätzlich, spätestens am Vortag, bei der für den Ort des Feuers zuständigen Stadtverwaltung bzw. Gemeinde an. So werden in jedem Fall die örtlich geltenden Bestimmungen und gesetzlichen Vorgaben gewahrt. Ist eine Bekanntgabe erfolgt, wird die Integrierte Leitstelle von der Gemeinde über Ort und Uhrzeit des Feuers, sowie die Erreichbarkeit des Ansprechpartners an der Feuerstelle informiert.

Immer dann, wenn ein Feuerschein oder eine Rauchentwicklung über den Notruf 112 an die Integrierte Leitstelle gemeldet wird, erfolgt ein kurzer Abgleich mit den an die ILS gemeldeten Feuern und ein Rückruf beim jeweiligen eingetragenen Verantwortlichen. Ist dieser nicht erreichbar oder lässt die Notrufmeldung Restzweifel bei der Übereinstimmung der Meldedaten, erfolgt die Alarmierung der zuständigen Feuerwehr.

Bitte beachten Sie weiterhin folgende Hinweise:

Sorgen Sie dafür, dass ein Verantwortlicher für das Feuer während der Brenndauer telefonisch erreichbar ist, damit gegebenenfalls Rücksprache gehalten werden kann. Dies ist unbedingt erforderlich, da die Alarmierung der Feuerwehr im Zweifelsfall immer dann erfolgt, wenn bei einer Notrufmeldung nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es sich bei dem angemeldeten Feuer um den im Notrufgespräch mitgeteilten Feuerschein bzw. die zugehörige Rauchentwicklung, oder um einen Irrtum des Meldenden handelt.


Bei starkem Wind ist die Feuerstelle unverzüglich abzulöschen! Stellen Sie sicher, dass nach dem Abbrand Feuer und Glut fachgerecht abgelöscht wurden.

Folgende Daten des Feuerbetreibers sollten Sie dabei angeben:

•    Name
•    Adresse
•    Mobiltelefonnummer
•    Feuerart
•    Beginn des Feuers (Datum und Uhrzeit)
•    Ende des Feuers (Datum und Uhrzeit)
•    Ort des Nutzfeuers (Gemeinde- oder Ortsname, postalische Adresse, Waldbezeichnung, ggf. Flurnummer, sonstige Bezeichnungen, o. ä.)

Die genannten Daten sind zur sicheren Erfassung des Nutzfeuers notwendig.

Ausnahmefälle:

Nur außerhalb der Dienstzeit und in begründeten Ausnahmefällen kann eine Bekanntgabe eines Feuers direkt bei der Integrierten Leitstelle (ILS) erfolgen (ILS Hochfranken: 09281-7395-100)

Bei Fragen steht ihnen ihre Gemeindeverwaltung oder Feuerwehr gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Tipps und Sicherheitstipps für Nutzfeuer:

  • Nutzfeuer bei den zuständigen Behörden im Voraus anmelden.
  • Um unnötige Rauchentwicklung zu vermeiden, nur trockene Pflanzenreste wie Sträucher und Äste verbrennen.
  • Keine Abfälle – nicht nur als Umweltschutzgründen. Abfälle können auch Risiken darstellen – etwa Spraydosen.
  • Nutzfeuer kurz vor dem Entzünden umschichten, damit Tiere aus ihrem Versteck fliehen können.
  • Sicherheitsabstände von mindestens 50 Metern zu Gebäuden und 100 Metern zu Straßen einhalten, dabei auch die Windrichtung beachten.
  • Beim Anzünden keine Brandbeschleuniger verwenden.
  • Feuerstellen durchgehend beaufsichtigen, besonders wenn Kinder anwesend sind.
  • Haufen aus Sträuchern nicht zu groß aufschichten.
  • Funkenflug vermeiden.
  • Keine Strohballen als Sitzgelegenheit verwenden. Diese können sich durch die Hitzestrahlung entzünden.
  • Zufahrten für die Feuerwehr und den Rettungsdienst freihalten.
  • Als Veranstalter die Feuerstelle erst verlassen, wenn sie komplett erkaltet ist. Im Idealfall ablöschen.

Quelle: FF Troschenreuth, www.feuerwehrmagazin.de

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