Tauglichkeitsuntersuchung G26.3 für
Atemschutzgeräteträger

In regelmäßigen Abständen müssen sich unsere Atemschutzgeräteträger einer medizinischen Tauglichkeitsüberprüfung nach den Grundsätzen G36.3 der Gesetzlichen Unfallversicherung unterziehen. Die Untersuchung fand diesmal in einer anderen Art statt. Zehn Feuerwehrkameraden der Freiwilligen Feuerwehr Neuhaus/Eger und Schirnding konnten erfolgreich von Richard Leberle und Susann Riedel vom Team der Praxis für Tauch- und Notfallmedizin, Regensburg, auf "Herz und Nieren" untersucht werden.

Hierbei wurde vor allem auf eine realitäts- und praxisnahe Überprüfung der Tauglichkeit Wert gelegt.

Nach erfolgreich bestandener Untersuchung für alle Geräteträger konnten wir die Aktion bei Kaffee und Kuchen im Feuerwehrgerätehaus ausklingen lassen.

Wir danken der Feuerwehr Neuhaus für die Organisation und dem Team von https://tauchtauglichkeit-regensburg.de für die gute Betreuung und Untersuchung.

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