Sirenensignale

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:
- Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen. - Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer. - Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.
Signal: Gleichbleibender Heulton von einer Minute Dauer
In Gebieten, wie in Schirnding, in denen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, wird in der Regel von Zeit zu Zeit in Broschüren oder auf den Internetauftritten der zuständigen Behörden / Feuerwehr über die Sirenensignale und deren Bedeutung informiert. Darüber hinaus findet zweimal jährlich ein landeseinheitlicher Sirenenprobealarm statt (an jedem zweiten Donnerstag im März für Bayern und an jedem zweiten Donnerstag im September der Bundesweite Warntag für die gesamte Bundesrepublik Deutschland), an dem sich jede Kommune beteiligen kann, die über entsprechende Sirenen verfügt. Dieser Sirenenprobealarm dient neben der Funktionsprüfung auch dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung des Sirenensignals zur Vorbereitung von Rundfunkdurchsagen zu informieren.
Lautsprecherfahrzeuge von Feuerwehren und anderen Organisationen werden entweder ergänzend zur Sirenenwarnung oder, in Gebieten in denen keine geeigneten Sirenen vorhanden sind, anstatt der Sirenenwarnung eingesetzt. Die Katastrophenschutzbehörden haben für bestimmte Ereignisse in ihren Alarm- und Einsatzplänen die Fahrtrouten für die Lautsprecherfahrzeuge vorgeplant
Bildnachweis: STMI Bayern, Brandwacht
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